Lesen Sie jetzt alles darüber ...
1. welche Steuerpflichten Ihr Verein hat
2. wie Sie Spenden rechtssicher verbuchen
3. wie Sie Haftungsfälle begrenzen
4. wie Sie Ihre Vereinssatzungen rechtssicher gestalten
5. was Sie über Ehrenamtspauschale & Co. wissen müssen
Das Problem: Das Finanzamt verlangt von
Ihnen unzählige Formalien und Aufzeichnungen.
Machen Sie nur einen Fehler, drohen Zwangsgelder, Nachzahlungen oder sogar der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Was die wenigsten Vereinsvorstände wissen: Sie haften für das
Erfüllen aller steuerlichen Pflichten genauso (!)
wie der Geschäftsführer einer GmbH!
Die Liste von Fallen ist sehr lang: Ob fehlende Unterschriften, falsch gebildete
Rücklagen,
verkehrt ausgestellte Spendenbescheinigungen
oder falsch gebuchte Einnahmen
aus Festen.
Die Lösung: Prof. Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, und Steuerberater Ulrich Goetze haben für Sie alles Wichtige zum Thema Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Höhe des Freibetrages
zusammengestellt. Zusätzlich erhalten Sie die 9 häufigsten Steuer- und Aufzeichnungsfallen im neuen Spezialreport "Alle (!) Steuerpflichten Ihres Vereins erstmals auf einen Blick", den Sie jetzt sofort kostenfrei
zum Download erhalten.
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„Seien wir doch einmal ehrlich: Wer von uns hat nicht Bücher über die Vereinsarbeit in seinem Regal stehen, letztlich aber wenig oder keine Zeit, darin intensiver nachzuschauen? Deshalb hat mich auch der neue redmark-Service überzeugt. Aus dem Internet können jederzeit die neuesten Vorlagen kopiert werden. So einfach wie bei Google, nur rechtssicher geprüft.
Persönlich kann ich die Unterlagen zum Steuerrecht empfehlen. Hier kann man zum Beispiel bei der Ehrenamtspauschale schneller in eine Falle tappen als man glaubt. Spenden und Sponsoring, die rechtliche und versicherungstechnische Absicherung ehrenamtlicher Mandatsträger, Satzungsfragen und Vieles mehr …
Machen wir uns nichts vor: Wir benötigen in zahlreichen Bereichen fundierte Hilfen. Als ehrenamtliche Vereinsvorstände stehen wir unter anderem dann, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht, doch immer mit einem halben Bein im Gefängnis, nur weil das Finanzamt eine wesentliche Formalie nicht erfüllt sieht. Deshalb verlasse ich mich auf redmark. Sich fundiert zu informieren und sich dabei an kompetenten und verlässlichen Fachleuten zu orientieren, das ist der einzig richtige Weg, um gegen unliebsame Überraschungen gewappnet zu sein.“
Klaus-Peter Ottlik
Präsident der Warendorfer Sportunion e.V. |
(Die Warendorfer Sport-
union ist mit über 5200 Mitgliedern der größte Verein des Münsterlandes, gehört zur Gruppe der größten Sportvereine in NRW und ist Mitglied des Freiburger Kreises, dem Zusammenschluss großer Sportvereine in Deutschland.)
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September 2009: Haftung von Vereinsvorständen
neu geregelt
Die Regierung hat die persönliche Haftung von Vereinsvorständen überarbeitet. Aufgrund vieler unsicherer Faktoren in der Vergangenheit, gibt es jetzt klare Haftungsfälle, bei denen der Vereinsvorsitzende jetzt auch mit seinem privaten Vermögen und Eigentum haften muss. Gleichermaßen werden jetzt aber auch Fälle festgelegt, wo dies nicht mehr der Fall ist.
Die Zustimmung zum Gesetz wurde am 18.09.2009 im Bundesrat erteilt.
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Ihr neuer redmark-Service informiert Sie über aktuelle Änderungen und wichtige Informationen rund um den Verein. |
Das Problem:
Leider birgt ein Verein mehr Haftungsrisiken, als man denkt. Oft sind es banal erscheinende Dinge, die kniffelige juristische Fragen nach sich ziehen können.
Was tun, wenn z. B. Minderjährige nicht ausreichend betreut werden, die Deckungssumme des Versicherungsschutzes nicht ausreicht oder ein ehrenamtlicher Mitarbeiter einen Unfall fahrlässig verursacht?
Handeln Sie als Vereinsvorstand fehlerhaft – und sei es aus Unwissenheit – haften Sie bisher mit Ihrem privaten Vermögen!
Denn neben Gesetzen, die konkrete Haftungsfälle bestimmen, wird die Liste von harten Gerichtsurteilen wöchentlich länger …
Doch der Verein haftet eben nicht für alles, was in der Vereinsarbeit schiefgeht.
Die Lösung: In unserem Spezialreport „Haftungsfälle begrenzen, damit Sie als Vorstand nie persönlich haften“ erfahren Sie, wie Sie sich persönlich davor schützen, als Vereinsvorsitzender zur Kasse gebeten zu werden.
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Das Problem: Bei formell falsch bezahlten Vergütungen haften Sie gegenüber dem Finanzamt
für fehlende Abgaben mit Ihrem Privatvermögen.
Auch kann Ihrem Verein der Verlust der Gemeinnützigkeit drohen.
Die Lösung: Mit dem Spezialreport „Vergütung im Verein“ erhalten Sie: |
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eine Checkliste und Muster-Satzungsklausel zum Thema Ehrenamtspauschale. Ohne diese Satzungsklausel ist das Auszahlen der Ehrenamtspauschale nicht zulässig. |
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einen Beitrag zum Thema Aufwandsent-
schädigungen
an Mitarbeiter im Verein |
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die neuesten Informationen und rechtlichen Grundlagen rund um die Ehrenamtspauschale
und den Übungsleiterfreibetrag.
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Vereinsbesteuerung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Vereinspraktikern erstellt
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Vereinsvorständen, -geschäftsführern und
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Herausgeber von redmark der verein online
ist
Prof. Gerhard Geckle:
- Fachanwalt für Steuerrecht, selbstständiger
Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg
- Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und
Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie
an der Universität Heidelberg und Münster u.v.m.
- Vorstand in diversen Vereinen, u. a. Vorsitzender der
Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim
Deutschen Fußballbund (DFB), Steuer-Referent des
Deutschen Golfverbands. |
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redmark verein ist eine Marke der Haufe Mediengruppe. Sie steht für rechtssicheres Wissen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und praxisorientierter Service für Vereine.
Als eines der führenden Verlagsunternehmen steht die Haufe Mediengruppe für hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800 Produkte sowie jährlich 150 Neuerscheinungen.
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